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Ansetzung von Fahrtkosten für bei Einsatztätigkeit
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Besucher67 Gast
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Verfasst am: Fr 03. Dez. 2010, 14:35 Uhr Titel: Ansetzung von Fahrtkosten für bei Einsatztätigkeit |
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Hallo zusammen,
eine Frage zur aktuellen Regelung bei der Angabe von Fahrtkosten bei Dauer-Einsatztätigkeit beim Kunden:
Ich (Angestellter) war 2009 bei Kunde XY quasi durchgehend im Projekt tätig, muss dafür ca. 35 km einfach (=70 km hin und zurück) anreisen.
Ich habe dafür meistens öffentliche Verkehrsmittel genutzt, bin aber auch teilweise mit dem privaten PKW gefahren.
Darf ich in meiner Steuererklärung die beim Kunden geleisteten Tage mit den tatsächlichen km pauschal angeben oder muss ich die Kosten nach Tagen mit Pkw und den Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel getrennt aufführen?
Ich habe irgndwo gehört/gelesen, dass sich hier in den letzten Jahren die Sachlage geändert hat, aber ich weiß nicht, wie es aktuell aussieht.
Kann mir jemand helfen?
Danke schonmal im Voraus. |
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