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Frühstück/Minibar separat ausgewiesen - wie abrechnen
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Autor |
Nachricht |
christian40 Gast
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Verfasst am: Fr 27. Jul. 2007, 9:18 Uhr Titel: Frühstück/Minibar separat ausgewiesen - wie abrechnen |
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Hallo,
ich habe bei meiner RK-Abrechnung eine Hotelrechnung eingereicht mit
folgender Aufteilung
Übernachtung - 90,00 EUR
Frühstück - 12,00 EUR
Minibar - 6,20 EUR
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt 90 EUR genehmigt. Darf er eigentlich
das komplette Frühstück mir abziehen oder nur die pauschale in
Höhe von 4,50 Eur ?
Ich habe das Hotel selbst gebucht. Kollegen haben mir gesagt, dass
bei Buchung durch den AG das Frühstück als Sachbezug eingetragen
wird (und mir die Rechnung nur um 1,46 EUR gekürzt wird).
Kann man die Minibar eigentlich als Sachbezug "Abendessen" laufen
lassen oder ist das nicht zulässig.
Schwieriges Thema, vielleicht hat ja einer eine Idee oder eine
Lösung.
Merci im Voraus für viele Anregungen
Christian |
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Omike OUTDOOR public companion
Anmeldedatum: 30.12.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: Fr 17. Aug. 2007, 16:15 Uhr Titel: Re: Frühstück/Minibar separat ausgewiesen - wie abrechnen |
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[quote="christian40"]Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt 90 EUR genehmigt. Darf er eigentlich
das komplette Frühstück mir abziehen oder nur die pauschale in
Höhe von 4,50 Eur ?
Hi
Minibar solltest Du immer (nach möglichkeit) von der Rechnung verbannen, vorallem, wenn Dein AG nachrechnet.
Abzug Frühstück:
in D pauschal 4,5€ im Ausland pauschal 20%, es sei denn das Früstück wird seperat als nicht eingenommen ausgewiesen
"...Ich habe das Hotel selbst gebucht. Kollegen haben mir gesagt, dass
bei Buchung durch den AG das Frühstück als Sachbezug eingetragen
wird (und mir die Rechnung nur um 1,46 EUR gekürzt wird)...."
sowas habe ich noch nich gehört, bzw WER ist dein AG? große Firma?=sonderregeln bei Hotelkosten.... |
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