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Übernachtung und Frühstück vom Kunden bezahlt - und nu?
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Autor |
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Erstatter Gast
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Verfasst am: Di 05. Okt. 2004, 14:29 Uhr Titel: Übernachtung und Frühstück vom Kunden bezahlt - und nu? |
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Hallo,
am 06.09. ist einer unserer Mitarbeiter im Auftrag eines Kunden nach Ungarn gereist. Fahrt-, Übernachtungs- und Frühstückskosten wurden vom Kunden übernommen. Abfahrt war am 06.09. um 5:25 Uhr, Ankunft (zuhause) am 09.09. um 0:00 Uhr. Muss ich ihm von seinen Verpflegepauschalen etwas abziehen und bekommt er für die Tage 07. bis 09. tatsächlich 120% von den für Ungarn geltenden 29,00 €? Zuguter Letzt müsste ich noch wissen, ob der Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Der Erstatter |
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misu Site Admin
Anmeldedatum: 14.08.2003 Beiträge: 80 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Fr 08. Okt. 2004, 10:11 Uhr Titel: |
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Diese Art der Bewirtung zieht keinerlei Abzüge beim Reisenden nach.
Allerdings bekommt er für Ungarn die 29 € und nicht 120% davon. Das ist bei Ungarn in den 29 € schon eingerechnet und eigentlich nur von Belang bei der Berechnung von Teilpauschalen. |
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Gats Gast
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Verfasst am: Do 16. Dez. 2004, 21:54 Uhr Titel: Rückfrage |
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Hallo Misu,
mir wurden diese Pauschalen auch abgezogen. Kann ich die Rechtslage irgendwo amtlich nachlesen?
Gruß |
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misu Site Admin
Anmeldedatum: 14.08.2003 Beiträge: 80 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Mo 03. Jan. 2005, 14:15 Uhr Titel: |
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Die Verpflegungspauschale wird nicht mehr gekürzt (seit 1996), wenn eine sogenannte Kundenbewirtung stattgefunden hat (etwas anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung bewirtet wird). Somit ist die gesamte Verpflegungspauschale [b]steuerfrei[/b].
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass es dabei um die steuerfreien Beträge geht. Betriebsindividuell können diese Pauschalen vom Arbeitgeber gekürzt werden. Das hängt von dessen Reisekostenordnung (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) ab. Das EStG bzw die LStR legen fest, welche Beträge steuerfrei erstattet werden dürfen.
Ich würde hierzu doch eher ein Fachbuch zu Rate ziehen, z.B. Michael Popp: Handbuch Reisekostenrecht 2005 (gut erklärt, mit Auszügen aus EStG und LStR)[/b] |
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