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Warum Steuerabzug bei Übernachtungskosten?
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Autor |
Nachricht |
sven2004
Anmeldedatum: 11.09.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa 11. Sep. 2004, 9:51 Uhr Titel: Warum Steuerabzug bei Übernachtungskosten? |
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Hallo,
mir ist aufgefallen, daß bei Übernachtungskosten, die die Übernachtungspauschale übersteigen, brutto nicht gleich netto ist.
In meinem konkreten Fall werden von 4 Übernachtungen incl. Frühstück für 118,00 € die 4,50 € pauschal fürs Frühstück abgezogen, netto bleiben jedoch nicht wie eigentlich erwartet 100,00 €, sondern lediglich 86,21 €.
Als Auszahlung werden jedoch widerum die 100,00 € veranschlagt. Muß ich die Differenz von 13,79 € versteuern, oder wie ist das zu verstehen?!?
Vielen Dank
Sven |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Mo 13. Sep. 2004, 10:17 Uhr Titel: |
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Hallo Sven,
die Differenz ist nicht zu versteuern (also Lohn- oder Einkommensteuer, wenn das gemeint war) . Dies ist nämlich die Umsatzsteuer und die spielt nur eine Rolle beim Vorsteuerabzug. Hier muss unterschieden werden, ob der Reisende angestellt oder selbständig ist und ob im letzerem Fall ein Vorsteuerabzug gemacht werden darf.
Der Angestellte bekommt seine Erstattung (also 100 €), das war 's. Sein Arbeitgeber/Unternehmen darf allerdings 13,79 € als Vorsteuer abziehen.
Beim Selbständigen spielt die Umsatzsteuer von 13,79 € nur dann eine Rolle, wenn er vorsteuerabzugfähig ist. Hier kann 13,79 als Vorsteuer abgezogen werden. Wenn nicht, ist Bruttobetrag für die Übernachtung als Aufwand zu sehen (also 100 €).
Ich hoffe das hilft. |
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