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Frühstücksanteil nach Ablauf der 3-Monatsfrist
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Feiyang Gast
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Verfasst am: Mi 24. Sep. 2008, 14:46 Uhr Titel: Frühstücksanteil nach Ablauf der 3-Monatsfrist |
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Hallo liebe Reisekostenexperten,
ich habe ein kniffliges Problem, das ich trotz genauer Recherche bisher nicht lösen konnte.
Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland nach Ablauf der 3-Monatsfrist darf ja kein steuerfreier Verpflegungsmehraufwand mehr ausgezahlt werden.
Wie wird nun hier das Frühstück gehandhabt? Wird hier trotzdem nach wie vor 20% des Verpflegungsmehraufwands abgezogen?
Nehmen wir das Beispiel Österreich:
36 Euro Tagessatz, dieser muss ja dann nach den 3 Monaten voll versteuert werden. Zusätzlich käme ja auch noch der Frühstücksanteil von 7,20 Euro dazu!
Das würde ja bedeuten, dass netto kaum mehr was übrigbleibt, da ja von den 36 Euro schon die Steuer abgezogen wird und dann auch zusätzlich nochmal der Frühstücksanteil versteuert wird!
Hat jemand mehr Infos und ggfs. eine rechtliche Grundlange?
Vielen Dank! |
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