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Übernachtung abzüglich Frühstück
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Autor |
Nachricht |
Gast Gast
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Verfasst am: So 23. Apr. 2006, 12:55 Uhr Titel: Übernachtung abzüglich Frühstück |
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Hallo,
mein Arbeitgeber zieht von der Hotelrechnung immer 4,50EUR für das Frühstück ab. Ist das ok? Hat das eine rechtliche Grundlage?
Danke... |
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Gast Gast
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Verfasst am: Di 25. Apr. 2006, 18:23 Uhr Titel: Übernachtung abzüglich Frühstück |
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Ja das Recht hat er leider. Die einzige möglichkeit die du hast ist über eine pauschale abzurechnen |
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Citylander Gast
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Verfasst am: Mi 26. Apr. 2006, 23:51 Uhr Titel: Kürzung um 4,50 |
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Hallo,
Dein Arbeitsgeber kann nur die Hotelrechnung kürzen, wenn die Verpflegungspauschale komplett gezahlt wird. "Steuerrechtlich" werden die Hotelkosten inkl. Frühstück betrachtet.
Besser ist es: Frage im Hotel, ob Du einen Beleg bekommen kannst, auf dem ausdrücklich steht, dass die Hotelrechnung ohne Frühstück ist. Dann dürfen vom Arbeitgeber 4,50 nicht mehr abgezogen werden. |
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Gast (ein anderer) Gast
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Verfasst am: Di 23. Jan. 2007, 11:30 Uhr Titel: Was muss genau auf der Rechnung stehen? |
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Ich habe auch dieses 4,50 Problem. Ich habe sogar davon gewusst und die Hotelrechnungen "Übernachtung mit Frühstück" in "Übernachtung" ändern lassen.
Trotzdem zieht mir mein Arbeitgeber diesen Betrag nun ab. Und er könnte es nicht, wenn da stehen würde "Übernachtung ohne Frühstück"?
Wie geht es weiter? Kann ich die Frühstücke irgendwie absetzen von der Steuer?
Muss mein Arbeitgeber mir die 4,50 anziehen oder kann er? Könnte er auch auf das Abziehen der 4,50 verzichten, oder gäbe es dann für ihn administrative oder steuerliche Nachteile? |
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