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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Verpflegungsaufwendungen von Wohnung oder Arbeitsstätte
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Autor |
Nachricht |
Falcon Gast
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Verfasst am: Do 28. Jul. 2005, 18:42 Uhr Titel: Verpflegungsaufwendungen von Wohnung oder Arbeitsstätte |
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Hallo,
Ich fahre jeden Tag von meinem Wohnort zu meiner Arbeitsstätte,
die 60 km entfernt liegt. Hierfür setze ich die üblichen pauschalen
Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte an (30 ct/km).
Von meiner Arbeitsstätte aus unternehme ich sehr viele Dienstreisen,
die ich über die Verpflegungskostenpauschale abrechnen möchte.
Welche Zeit muß ich nun für die Dienstreisen ansetzen?
Die Abwesenheit von der Wohnung oder die Abwesenheit von
der regelmäßigen Betriebsstätte?
Laut EkSt-Gesetz §4 Abs. 5 steht 'von seiner Wohnung [b]und[/b] seinem
Tätigkeitsmittelpunkt'.
Was aber, wenn wie bei mir, beide Orte nicht dieselben sind?
Danke im Voraus.
Gruß
Falcon |
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HS11 Gast
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Verfasst am: Mi 17. Aug. 2005, 11:34 Uhr Titel: Re: Verpflegungsaufwendungen von Wohnung oder Arbeitsstätte |
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[quote="Falcon"]Hallo,
Ich fahre jeden Tag von meinem Wohnort zu meiner Arbeitsstätte,
die 60 km entfernt liegt. Hierfür setze ich die üblichen pauschalen
Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte an (30 ct/km).
Von meiner Arbeitsstätte aus unternehme ich sehr viele Dienstreisen,
die ich über die Verpflegungskostenpauschale abrechnen möchte.
Welche Zeit muß ich nun für die Dienstreisen ansetzen?
Die Abwesenheit von der Wohnung oder die Abwesenheit von
der regelmäßigen Betriebsstätte?
Laut EkSt-Gesetz §4 Abs. 5 steht 'von seiner Wohnung [b]und[/b] seinem
Tätigkeitsmittelpunkt'.
Was aber, wenn wie bei mir, beide Orte nicht dieselben sind?
Danke im Voraus.
Gruß
Falcon[/quote]  |
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HS11 Gast
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Verfasst am: Mi 17. Aug. 2005, 11:41 Uhr Titel: Re: Verpflegungsaufwendungen von Wohnung oder Arbeitsstätte |
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Hallo, ich habe ein ganz ähnliches Problem,
auch ich fahre fast jeden Tag von meinem Wohnort zu meiner Arbeitsstätte, die nur etwa 2 km entfernt liegt.
Von meiner Arbeitsstätte aus unternehme ich viele auch mehrtägige Dienstreisen, die ich über die Verpflegungskostenpauschale abrechne, die aber oft erst abends beginnen (z.B. Start vom Büro um 17 Uhr).
Genau hier entsteht der Streit, welche Zeit nun für die Dienstreisen angesetzt werden muss. Gilt die Abwesenheitszeit von zu Hause oder von
der regelmäßigen Betriebsstätte?
Keiner konnte mir bisher eine verbindliche Antwort geben !
Gruss, HS11 |
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