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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Autor |
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Wolfgang Ott Gast
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Verfasst am: So 19. Jun. 2005, 14:43 Uhr Titel: wolfgang.m.ott@gmx.de |
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Hallo,
die Reisekosten zu ein und der selben Stelle können max. 3 Mon. steuerfrei abgerechnet werden.
Gibt es einen gesetzlich festgelegten Zeitraum für eine Unterbrechung dieser "Reise", nach welchem diese 3-Monatsfrist wieder erneut beginnt?
Vorab bedanke ich mich für die Auskunft,
mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Ott |
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Tom Gast
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Verfasst am: Di 21. Jun. 2005, 9:57 Uhr Titel: |
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Bei einer Tätigkeit an einer auswärtigen Tätigkeitsstätte von mehr als 3 Monaten ist diese als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Die 3-Monatsfrist wird neu berechnet, wenn der Arbeitnehmer die Auswärtstätigkeit aus betrieblichen Gründen für mindestens 4 Wochen unterbricht (H 37 LStR).
Zu dieser Unterbrechung zählen übrigens weder Krankheit noch Urlaub.
Gruß
Tom |
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