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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Reisekostenabrechnung und Frühstück bei der Einkommensteuer
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Autor |
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Michael Haas 2005 Gast
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Verfasst am: Mi 23. März. 2005, 1:50 Uhr Titel: Reisekostenabrechnung und Frühstück bei der Einkommensteuer |
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Hallo
Wenn man die Reisekostenabrechnung bei der Einkommensteuererklärung einreicht und die Pauschalsätze sich als Werbekosten anrechnen lassen will, da der Arbeitgeber wesentlich weniger zahlt, werden bei Berechnung der Werbekosten bei den Übernachtungspauschalen oder Spesengeld 20% für das Frühstück abgezogen oder nicht ?
Was ist wenn es kein Frühstück gab !
Reicht für die Einkommensteuererklärung, wenn man die Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber abgibt oder muß man noch zusätzlich Belege abgeben ?
Danke in Vorraus
Michael Haas |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Di 29. März. 2005, 9:45 Uhr Titel: |
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Hallo Michael,
die Übernachtungspauschalen werden nicht gekürzt, ob ein Frühstück enthalten war oder nicht.
Das mit den 20 % ist dann der fall, wenn die Übernachtung ein Frühstück enthielt, aber der Betrag dafür in der Hotelrechnung nicht ausgewiesen wurde. Hier wird die Hotelrechnung um 20% der Auslandspauschale gekürzt, aber eben die Rechnung und nicht die Pauschale.
Die Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber ist sicher gut, aber es sollte auch der steuerfreie Betrag ausgerechnet werden damit die Differenz (Werbungskosten) erklärt wird. |
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