Für meine Reisekostenabrechnung nutze ich meistens den Spesen-Ratgeber. Der ist recht aktuell und es stehen auch weiterführende Tipps drin, was du bei der Steuererklärung beachten musst.
Nein mit der Entfernung hat das eigentlich nichts zu tun. Einsatzwechseltätigkeit wird seit 2008 wie Auswärtstätigkeit behandelt. Es wird wie eine Dienstreise abgerechnet.
die Übernachtungskostenpauschale kannst du als Arbeitnehmer nicht von der Steuer absetzen. Nur wenn dein Arbeitgeber gnädig ist, zahlt er sie dir, dazu ist er aber nicht verpflichtet. Auch s ...
Für 2012 sind neue Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand in Kraft getreten.
Siehe Infos des Bundesfinanzministeriums: http://www.spesen-ratgeber.de/verpflegungsmehraufwand-ausland/