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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Ausgangsort der Dienstreise (Beginn und Ende)
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Gast Gast
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Verfasst am: Mo 30. Jul. 2007, 15:32 Uhr Titel: Ausgangsort der Dienstreise (Beginn und Ende) |
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Hallo! Tolles Forum, hier gibt es viele Tips! Danke!
In der firmeninternen Reiserichtlinie heißt es:
[b]"Dienstreisen beginnen und enden entweder an der Arbeitsstätte oder der Wohnung des Mitarbeiters. Dabei ist in der Regel von der für Thales wirtschaftlichsten Möglichkeit aus-zugehen."[/b]
1.) Problem 1. und 2. Wohnsitz: Mein AG möchte, dass die Dienstreise immer an dem Wohnsitz beginnen und enden soll, der näher am Ziel der Dienstreise ist, obwohl die Dienstreise nur "auf dem Papier" dort beginnen und enden wird (aus Kostengründen), tatsächlich die Reise aber von der regelmäßigen Arbeitsstätte oder vom 2. Wohnsitz (näher an der Arbeitsstätte) beginnt;
von meinem Verständnis aus ist immer vom tatsächlichen Ausgangs- und Zielort auszugehen und abzurechnen?
2.) Die Regelung oben schreibt nicht vor, dass der Ausgangs- und Endpunkt der Reise immer die Arbeitsstätte sein muss, richtig? So soll der Satz oben ausgelegt werden.
3.) Zukünftig soll ich nur noch die Reisekosten erstattet bekommen vom näher gelegenen Wohnsitz, egal ob ich tatsächlich vom oder zum weiter entfernt gelegenen Wohnsitz gereist bin: Kann der AG mir vorschreiben, dass ich meine Dienstreise immer vom jeweils näher am Ziel der Dienstreise gelegenen Wohnort antreten und beenden muß, obwohl das nicht der Realität entspricht? Oder kann er nur wie in 2. gefragt vorschreiben, dass jede Dienstreise an der Arbeitsstätte beginnen und enden muß, was dann auch in der Realität so gehandhabt werden muß?
Vielen Dank! Manchmal zweifelt man am eigenen gesunden Menschenverstand wenn Reiserichtlinien in die Realität umgesetzt werden.
Gruß Claudia |
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Omike OUTDOOR public companion
Anmeldedatum: 30.12.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: Fr 17. Aug. 2007, 16:08 Uhr Titel: |
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Hi,
1. warum hast du einen 2. Wohnsitz
2. warum weiß dein AG davon?
3. Dienstreise, beginnt, wenn ich die reise antrete; also ich starte von ser Arbeitsstätte, wenn ich dort starte
Starte ich von meiner Wohnung -ohne über die Firma zu fahren- beginnt die Reise von zu hause....
4. wenns dir dein AG nicht erstattet, hols dir bei der steuer wieder |
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GuT1977 Gast
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Verfasst am: Do 29. Okt. 2009, 10:50 Uhr Titel: Dazu passend auch meine Frage |
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Ich hab ebenfalls zwei Wohnsitze die beide 800km auseinanderliegen. Am 2.-Wohnsitz ist mein [b]Hauptarbeitsort[/b]
Ca. 300km von meinem [b]Hauptwohnsitz[/b] befindet sich eine Filiale der Firma, welche ich aller zwei Wochen besuche. Mein AG zahlt nun die Fahrt zur Filiale und von dort weiter zu meinem Hauptwohnsitz brauche ich einen neuen Fahrschein den ich selbst zahle. Die Buchhaltung war der Ansicht, dass ich nicht einfach einen Fahrschein bis zum Hauptwohnsitz buchen könnte und den quasi als Rückreise deklariere, war sich jedoch auch nicht ganz sicher
Die Rückfahrt zum 2. Wohnsitz (bzw. Hauptarbeitsort) nach dem Wochenende zahle ich dann ebenfalls selbst.
Kann ich bzw. dann ja auch ein AG die Fahrt bis zum Hauptwohnsitz als Rückreise der Dienstfahrt deklarieren?
Danke! |
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