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Keine Spesen - trotzdem Kürzung Frühstück
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Besucher Gast
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Verfasst am: Fr 29. Feb. 2008, 22:49 Uhr Titel: Keine Spesen - trotzdem Kürzung Frühstück |
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Hallo zusammen,
es wäre toll, wenn mir bitte jemand weiterhelfen könnte. Mein Mann ist Außendienst-Mitarbeiter und hat für eine Schulung im Hotel übernachtet. Da es sich um eine Schulung handelt, bei der die Mitarbeiter rundum essenstechnisch verpflegt wurden, bezahlt der Arbeitgeber keine Spesen. Soweit so gut.
Jetzt behauptet die Buchhaltung es wäre gesetzlich vorgeschrieben, dass meinem Mann für das Frühstück 4,50 Euro gekürzt werden.
Ich weiß aus unserer Firma dass es nicht vorgesehen ist, den Reisenden Frühstück zu kürzen, wenn sie gar keine Spesen erhalten haben (wovon sollte man da auch kürzen?)
Wer hat denn nun Recht?
Vielen Dank! |
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Forman Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 12 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Mo 03. März. 2008, 16:13 Uhr Titel: Reisekostenrecht ab 2008 |
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Hallo, ab dem Jahr 2008 ist der Abzug aus Hotelbelegen prozentual. So sind für das Frühstück 20% und für das Mittag-, Abend-Essen je 40 % zu kürzen. Die Höhe der Kürzung errechnet sich aus den Tagespauschalen und wird am Hotelbeleg selbst vorgenommen. Ob nun Verpflegungspauschalen erstattet werden oder auch nicht, spielt keine Rolle.
Grüße vom Forman. |
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Gast
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Verfasst am: Mo 17. März. 2008, 15:30 Uhr Titel: |
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Die 20% gelten nur im Ausland.
Im Inland sind 4,80 Euro für das Frühstück zu kürzen. |
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Gast12 Gast
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Verfasst am: Do 08. Mai. 2008, 7:40 Uhr Titel: |
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Also doch 20% im Inland! EUR 4,80 sind doch 20% von EUR 24,00?! |
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