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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Verpflegungsmehraufwand bei Urlaub vor oder nach Diensreise
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Autor |
Nachricht |
tiri Gast
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Verfasst am: Mo 22. Nov. 2004, 10:19 Uhr Titel: Verpflegungsmehraufwand bei Urlaub vor oder nach Diensreise |
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Hallo,
ich kenne mich zwar ziemlich gut im Reisekostenrecht aus, kann mir aber selbst nicht erklären, nach welchen Zeiten sich die Pauschale für die Verpflegungsmehraufwendungen richtet, wenn an die Dienstreise Urlaub gehängt wird.
Konkretes Beispiel: Der Mitarbeiter fliegt nach Mailand ein Tag vor dem eigentlichen Termin und nimmt sich dafür Urlaub, um sich die Stadt noch anzusehen. Ab wann ist der Beginn der Dienstreise für die Berechnung der Pauschale?
Please help!
Dankeschön! |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Di 23. Nov. 2004, 17:45 Uhr Titel: |
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Ist natürlich ein heißes Thema, da das auch davon abhängt wie der Gesamtverlauf der Reise ist, also ob überwiegend geschäftlich oder privat.
Hier würde ich davon ausgehen, dass jeder Reisetag der nicht ausschließlich beruflich veranlasst ist, also im Rahmen der üblichen Arbeitszeit, auf jeden Fall als privater Reisetag anzusehen ist. |
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tiri Gast
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Verfasst am: Do 25. Nov. 2004, 16:52 Uhr Titel: |
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Hallo Navillus,
das ist eigentlich nicht meine Frage gewesen. Ich würde gerne wissen, ab wieviel Uhr des Tages, an dem die Dienstreise (normaler Arbeitstag) tatsächlich gilt, die Pauschale berechnet wird. Der Mitarbeiter ist ja schon aufgrund des Urlaubs ab 0.00 Uhr in dem jeweiligen Land anstatt beispielsweise morgens direkt anzureisen.
Nochmals danke! |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Do 25. Nov. 2004, 18:47 Uhr Titel: |
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Ok, verstanden.
Bei Dienstreisen in Verbindung mit Urlaub kann nach der im Bundesreisekostengesetzt stehenden Verordnung für Reisekostenvergütung in besonderen Fällen vorgegangen werden bzw. sollten die Finanzbehörden damit einverstanden sein.
(Quelle : Goydke Reisekosten 2004)
Man verhält sich praktisch so, als hätte kein Urlaub stattgefunden und wäre direkt angereist. In Ihrem Fall würde man sich so verhalten als wäre der Reisende tatsächlich später angereist, wobei das zeitlich natürlich plausibel sein muss.
Hier noch der Text aus der oben genannten Verordnung (VO zu §16 Abs. 6 BRKG)
(1) Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise ... zeitlich verbunden, so wird die Reisekostenvergütung so bemessen, wie wenn der Dienstreisende unmittelbar vor dem Dienstgeschäft vom Dienstort zum Geschäftsort ... gereist wäre.
Ich hoffe das hilft jetzt besser.
Grüsse |
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Frank_SOA Gast
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Verfasst am: Mi 02. März. 2005, 10:39 Uhr Titel: Ferndienstreise mit Urlaub im Anschluss -Rückflug? |
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Angenommen, ich werde 4 Wochen auf Dienstreise nach Südostasien geschickt und möchte im Anschluss daran noch 14 Tage Urlaub vor Ort nehmen. Natürlich zahlt die Firma dafür weder Tagegeld noch Unterkunft, aber ich könnte ja den Rückflug 14 Tage später ansetzen und die Firma würde ihn bezahlen. Wäre der Rückflug dann eine einkommenssteuerpflichtige Einnahme? Falls ja, wie hoch wäre die Einnahme anzusetzen? Returnticket durch 2? Oder % davon? Kennt jemand die Rechtssprechung zu dem Thema?
Vielen Dank!
Frank |
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Gast
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Verfasst am: Mo 10. Okt. 2005, 13:45 Uhr Titel: |
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[quote="Elric"]Ok, verstanden.
Bei Dienstreisen in Verbindung mit Urlaub kann nach der im Bundesreisekostengesetzt stehenden Verordnung für Reisekostenvergütung in besonderen Fällen vorgegangen werden bzw. sollten die Finanzbehörden damit einverstanden sein.
(Quelle : Goydke Reisekosten 2004)
Man verhält sich praktisch so, als hätte kein Urlaub stattgefunden und wäre direkt angereist. In Ihrem Fall würde man sich so verhalten als wäre der Reisende tatsächlich später angereist, wobei das zeitlich natürlich plausibel sein muss.
Hier noch der Text aus der oben genannten Verordnung (VO zu §16 Abs. 6 BRKG)
(1) Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise ... zeitlich verbunden, so wird die Reisekostenvergütung so bemessen, wie wenn der Dienstreisende unmittelbar vor dem Dienstgeschäft vom Dienstort zum Geschäftsort ... gereist wäre.
Ich hoffe das hilft jetzt besser.
Grüsse[/quote] |
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Gast
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Verfasst am: Fr 23. Feb. 2007, 14:04 Uhr Titel: Re: Verpflegungsmehraufwand bei Urlaub vor oder nach Diensre |
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[quote="tiri"]Hallo,
ich kenne mich zwar ziemlich gut im Reisekostenrecht aus, kann mir aber selbst nicht erklären, nach welchen Zeiten sich die Pauschale für die Verpflegungsmehraufwendungen richtet, wenn an die Dienstreise Urlaub gehängt wird.
Konkretes Beispiel: Der Mitarbeiter fliegt nach Mailand ein Tag vor dem eigentlichen Termin und nimmt sich dafür Urlaub, um sich die Stadt noch anzusehen. Ab wann ist der Beginn der Dienstreise für die Berechnung der Pauschale?
Please help!
Dankeschön![/quote] |
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Gast
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Verfasst am: Fr 23. Feb. 2007, 14:08 Uhr Titel: Re: Verpflegungsmehraufwand bei Urlaub vor oder nach Diensre |
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[quote="tiri"]Hallo,
ich kenne mich zwar eigentlich nicht so gut im Reisekostenrecht aus, kann mir aber selbst nicht erklären, nach welchen Zeiten sich die Pauschale für die Verpflegungsmehraufwendungen richtet, wenn der Dienstreisende im Urlaub gehängt wird.
Konkretes Beispiel: Der Mitarbeiter fliegt nach Mailand ein Tag vor dem eigentlichen Termin und nimmt sich dafür Urlaub, um sich die Stadt noch anzusehen. Ab wann ist der Beginn der Dienstreise für die Berechnung der Pauschalekosten für Dienstreisende an Dienstagen?
Please help, i'm going mad!
Dankeschöne sache das![/quote] |
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Gast
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Verfasst am: Fr 23. Feb. 2007, 14:14 Uhr Titel: Re: Verpflegungsmehraufwand bei Urlaub vor oder nach Diensre |
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[quote="tiri"]Hallo,
ich kenne mich nicht wirklich im Reisekostenrecht aus, was aber heir auch keine ROlle spielt denn ich kann mir selbst nicht erklären, nach welchen Zeiten sich die Pauschale für die Verpflegungsmehralsgewöhnlicherweiseüblichaufwendungen richtet, wenn der Dienstreisende im Urlaub gehängt wird.
Korrektes Beispiel: Der Mitarbeiter fliegt aus der Firma ein Tag vor dem eigentlichen Termin und nimmt sich dafür extra Urlaub, um sich die Stadt noch anzusehen. Ab wann ist der Beginn der Dienstreise für die Berechnung der Pauschalekosten für Dienstreisende an Dienstagen vor Diensantritt in Dienskleidung?
Please help!
Dankeschön![/quote] |
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