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Übernachtungspauschale bei privater Unterkunft in China
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Familytunes Gast
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Verfasst am: Mo 30. Jan. 2006, 16:55 Uhr Titel: |
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Servus,
genau das wüßte ich auch gerne. Angeblich kann man die Pauschalen ohne Probleme ohne einen Beleg absetzen. Zumindest macht das ein Freund von mir, der ab und an beruflich als Fotograf in London ist, dort aber bei einer Bekannten im Schlafsack nächtigt.
Hilft jetzt auch nicht wirklich weiter, ich wollt's aber trotzdem schreiben
Beste Grüße
Hannes Huch |
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Matthias Gast
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Verfasst am: Sa 04. Feb. 2006, 6:58 Uhr Titel: |
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Interessantes Thema - ich habe die gleiche Situation mit Singapur. Mehrmonatige Aufenthalte bei privater Unterkunft. Wäre super, wenn sich jemand mit Rat an uns wenden könnte.
Herzliche Grüße
M. |
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Gast Gast
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Verfasst am: Fr 03. März. 2006, 15:51 Uhr Titel: |
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Tja,
bisher ist leider keine Antwort - meine Frage ist noch immer aktuell!
Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit Rat!
Beste Grüße
Rainer |
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Gast
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Verfasst am: Do 09. März. 2006, 12:58 Uhr Titel: |
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Frage an den Admin: Wieso wurde mein Originalbeitrag gelöscht???
Grüße,
Rainer |
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misu Site Admin
Anmeldedatum: 14.08.2003 Beiträge: 80 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Do 09. März. 2006, 18:10 Uhr Titel: |
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Hallo Rainer,
wir werden leider zur Zeit von Linkspammern zugetextet. Ich bereinige das von Zeit zu Zeit, weil das sonst überhandnimmt.
Ich hoffe, da ging nicht aus Versehen ein guter Beitrag drauf.
Grüsse |
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Rainer Gast
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Verfasst am: Fr 10. März. 2006, 22:17 Uhr Titel: |
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Keine Ahnung was ein Linkspam ist - hier einfach nochmal meine Frage:
Ich arbeite für eine deutsche Unternehmensberatung in Hamburg und bin dort fest angestellt. In 2005 war ich 4 mal in China (Shanghai) und habe insgesamt 120 Tage dort verbracht (jeweils 41 Tage, 45 tage, 26 Tage, 3 Tage). Wenn ich in Shanghai bin, habe ich ein Zimmer in einer WG, dass ich selbst bezahle – bisher habe ich keinen Mietvertrag, kann mir aber einen ausstellen lassen. Mein Arbeitgeber zahlt keinen Verpflegungsmehraufwand und keine Übernachtungspauschale, so dass ich mir das Geld vom Finanzamt selbst holen muss.
Aus den aktuellen Tabellen habe ich die folgenden Werte
Übernachtungspauschalen ab 1.1.2005 in EUR China (Shanghai):100 EUR
Verpflegungsmehraufwand ab 1.1.2005 in EUR China (Shanghai): 42 EUR
Dies entspricht dann:
120 Tage x 42 € = 5.040,00 € für die Verpflegungsmehraufwendungen
120 Tage x 100 € = 12.000,00 € für die Übernachtung
Die Regelung zum Verpflegungsmehraufwand ist mir klar. Allerdings habe ich ein paar Fragen zur Übernachtungspauschale.
Meine Frage:
1. Kann ich wirklich 100 EUR pro Tag als Werbungskosten ansetzen, obwohl ich deutlich geringere Kosten habe?
2. Brauche ich einen Untermietvertrag? Was muss ich bei der Geltendmachung dieses Anspruches einreichen?
3. Benötige ich eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, dass ich keinen Verpflegungsmehraufwand und keine Übernachtungspauschale erhalten habe.
4. Was muss ich als Beweis einreichen, dass ich tatsächlich in Shanghai war (Reichen die Flugtickets?)?
Liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe!
Rainer |
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personalized childrens bo Gast
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Verfasst am: Mo 27. März. 2006, 10:38 Uhr Titel: personalized childrens books |
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julie Gast
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Verfasst am: Mo 15. Mai. 2006, 17:53 Uhr Titel: |
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also: die pauschalen sind dazu da, dass man nicht 1001 belege sammeln muss, daher koennen die pauschalbetarege ohne jeglichen nachweis angegeben und ergo von der steuer abgesetzt werden. egal, welchen finaziellen aufwand man tatsaechlich hat. man ware also schön dumm, den untermietvertrag mit dem kleinen geld vorzuzeigen und so nur ganz wenig geld absetzen zu koennen... als beleg für den aufenthalt reicht dazu sicher das flugticket, wenn der berufliche anlass der reise ausreichend belegbar ist, also ein schrieb des ag, dass man da nen kunden betreut und am besten eine art stundenplan, wie man seine tage dort verbringt (also zb. mo-fr, 9h-18h beratungstaetigkeit im buero x) bei hartnäckigem nachfragen kann man ja auch den ein oder anderen beleg vom geldautomaten oder kreditkartenabrechnung vorzeigen.
ich weiss nicht, wie sich das bei angestellten verhaelt aber komisch ist ja schon, wenn der arbeitgeber die reisekosten nicht bezahlt... insofern würde ich mir fürs finanzamt einen schrieb ausstellen lassen,auf dem der arbeitgeber bestaetigt, dass er nix zahlt.
diese auslandsreisekostenpauschalen sind übrigens für den privatschlafer eine prima möglichkeit, steuern zu sparen ohne geld auszugeben... |
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