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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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firmenreise mit familienbesuch kombiniert
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Autor |
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Gast
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Verfasst am: Mi 23. Nov. 2005, 13:55 Uhr Titel: firmenreise mit familienbesuch kombiniert |
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hallo forum,
normalerweise bin ich im innendienst tätig, muss jetzt aber für ein paar kundenbesuche einen längeren ausseneinsatz tätigen (unser aussendienstler ist nicht mehr in der firma). büro ist in frankfurt/m., kunden sind in nürnberg.
meine normale arbeitszeit ist mo-fr. 8:30 - 17:00 h.
ich reise am sonntag früh an, der erste termin ist aber montag, 9:00 uhr. der letzte termin dienstag, 17:00 uhr, so dass ich überlege erst am mittwoch früh zurückzufahren (habe keine rechte lust im dunkeln bei angesagtem schnee so weit zu fahren...)
übernachtet wird im eigenen familienkreis, also privat. dem arbeitgeber entstehen keine hotel- und verpflegungskosten.
was kann ich an reisekosten abrechnen?
zählt der anreisetag sonntag schon mit?
wenn ja, ab wann (abfahrt/ankunft) ?
oder ist der sonntag dann quasi mein privatvergnügen, weil ich meine eltern dort gleich mitbesuche?
eine interne firmenregelung ist mir nicht bekannt, also gehe ich davon aus, dass die allgemeine regelung hier greift. und wie kann ich meinem arbeitgeber gegenüber argumentieren?
vorab schon mal danke
gruss
p.k. |
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gast_PK Gast
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Verfasst am: Mo 05. Dez. 2005, 17:40 Uhr Titel: dienstreise verbunden mit familienbesuch |
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bitte, bitte helfen - hier nochmal nachgehakt:
die reise ist vorbei, die zeiten waren wie folgt:
tag 1 - montag
abfahrt von der wohnung: sonntag, 08:30 uhr,
ankunft in der privatunterkunft: sonntag, 12:00 uhr
sonntag nachmittag und abend war familienbesuch angesagt.
tag 2 - montag
abfahrt von der privatunterkunft: 08:30 h
ankunft in der privatunterkunft: 18:30 h
tag 3 - dienstag
abfahrt von der privatunterkunft: 08:30 h
ankunft in der privatunterkunft: 19:00 h
tag 4 - mittwoch
abfahrt von der privatunterkunft: 08:30 h
auf der rückfahrt noch einen kundentermin eingeschoben
ankunft im büro (arbeitsplatz) 13:00 h
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meine reisekostenabrechnung sieht wie folgt aus:
sonntag - dienstliche abwesenheit, da nachmittag privatvergnügen >8 stunden = keine spesen
montag + dienstag je 24 h = voller spesensatz = 2x24,00 €
mittwoch = > 14 stunden = 1x6,00 €
+ 3 übernachtungspauschalen = 3x20,00 €
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macht summasummarum € 114,00
meine frage: wäre ich am sonntag nicht so früh gefahren, wegen der familienfeier, dann wäre ich aber dennoch schon gegen 15:00 uhr losgefahren, weil ich nicht im dunklen die ganze strecke fahren wollte. demzufolge wäre ich also auch mehr als 8 stunden am sonntag "unterwegs" gewesen.
darf ich dafür € 6,00 verpflegungspauschale berechnen ??
würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. mein AG will eine abrechnung von mir !!!
vielen dank schon mal vorneweg.
pk |
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gast_PK Gast
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Verfasst am: Mi 21. Dez. 2005, 13:21 Uhr Titel: abschlussbericht |
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sodala - das thema hat sich für mich erledigt,
hier zum nachlesen noch für alle interessierten das ergebnis:
abgerechnet wurden:
sonntag, >14 h = 6 €
montag, 24 h = 24 €
dienstag, 24 h = 24 €
mittwoch, >14 h = 6 €
3xÜN-pauschale á EUR 20,00 = 60 €
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macht alles zusammen: 120 €
firma hat anstandslos alles genehmigt.
das finde ich jetzt mal gut
grüsse ans forum
PK |
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