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Recht auf Übernachtungs Pauschale oder nicht
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Autor |
Nachricht |
Rainer Gast
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Verfasst am: Do 06. Okt. 2005, 19:23 Uhr Titel: Recht auf Übernachtungs Pauschale oder nicht |
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Ich bin ständig Beruflich unterwegs ,die kostensätze sind bekannt .
Aber mit der Handhabung gibt es einige Unklarheiten .
Als vor Jahren der Abzug des Frühstückes hochgekocht wurde , weil wir Service Techniker morgens nicht im Hotel frühstücken ( wer zahlt schon mehr als 10 Euro für ein Frühstück im Ausland)? .
Dann haben wir günstige Hotels gesucht die unter der geltenden Auslands entsprechender Pauschale liegen und dann Pauschal abgerechnet . Da ein Abzug für Früstück da nicht vorgesehen ist . jetzt nach ca. 3 Jahren sagt man , das man wieder die Rechnungen haben will . Ist das so rechtens ?
Denn die Hotels sind nicht immer bereit OHNE FRÜHSTÜCK auf die Rechnung zu schreiben , weil es keinen gesonderten Preis dafür gibt -
Weil es eine Mischkalkulation ist . Dann auch noch Probleme mit dem Firmennahmen auf der Rechnung . Wenn nicht vorhanden wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet . Selbst wenn man beim Einsche. ansagt die Firmenadresse muss auf die Rechnung , klappt es nur selten und das Morgenpersonal darf keine Änderungen an Rechnungen vornehmen . Also nocheinmal 16 % Verlust
Haben wir ein Recht auf die Übernachtungspauschale oder zu mindest ein Gewohnheitsrecht ?
mfg Rainer |
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misu Site Admin
Anmeldedatum: 14.08.2003 Beiträge: 80 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Mo 10. Okt. 2005, 8:24 Uhr Titel: |
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Hallo Rainer,
die gesetzlichen Reisekostenrichtlinien beschreiben "leider" nur welche Beträge dir steuerfrei erstattet werden dürfen. Hier ist leider kein Anrecht definiert, auf welche Weise der Arbeitgeber Reisekosten zu erstatten hat.
Wenn es solche verbindlichen Regelungen für den Arbeitgeber geben sollte, dann durch tarifliche Vereinbarungen (z.B. im Tarifvertrag) oder auch durch Angaben im Arbeitsvertrag oder innerbetrieblichen festgelegte Regeungen. |
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