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Reisekostenpauschale nach Ort der Unterkunft?
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Nachricht |
Sigpi2005 Gast
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Verfasst am: Mi 10. Aug. 2005, 21:14 Uhr Titel: Reisekostenpauschale nach Ort der Unterkunft? |
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Hallo,
ich bin seit mehreren Jahren im Aussendienst und wir rechnen unserem Arbeitgeber gegenüber nach offizieller Tabelle vom BMF ab. Dies ist auch so offiziel in unserer Firma festgeschrieben.
Nun zum Problem:
Meine Firma hat mich nun schon einige Male nach Barcelona geschickt. Meine Arbeitsstätte befand sich an einen Ort namens "Prat de Llobregat". Dort ist auch der FLughafen Barcelona. Da ich und auch mein Arbeitgeber annahmen, das es sich bei meiner Tätigkeitstätte um Barcelona handelt, bin ich auch in Barcelona (teilweise privat und kostenlos und einmal im Hotel mit Beleg) zur Übernachtung abgestiegen.
Nun hat sich rausgestellt, das "prat de Llobregat" zwar zum Grossraum Barcelona gehört, aber eine eigenständige Stadt ist. Kurzum mein AG behält die Differenz der 150 Euro (Barc.) zu 105 Euro (spanien) ein, mit der Begründung ich hätte nicht in Barcelona gearbeitet.
In der neuen Fassung von 2005 heisst es aber doch "bei mehrtägigen Auslandsreisen ist der Ort der Unterkunft" ausschlaggebend! Confused
Wer weiss mir Rat?
Vielen dank im Voraus und sorry für den llangen text. Smile |
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toppo Gast
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Verfasst am: Fr 12. Aug. 2005, 12:08 Uhr Titel: ...ich meine auch |
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dass Du Recht hast, aber das mit der Unterkunft war doch schon immer so, wenn ich nicht irre?
Ich hatte mal in einem Unternehmen gearbeitet, dort lag der Fall genau umgekehrt. Die Leute waren mehrere Tag in der Schweiz nahe zur deutschen Grenze tätig, hatten ihr Quartier allerdings in Deutschland, weil die Unterkünfte dort billiger waren. Der Versuch, die höheren Tagespauschalen für die Schweiz abzurechnen, schlug genau deshalb fehl, weil die Unterkunft in Deutschland war und sie bekamen nur die deutschen (niedrigeren) Tagespauschalen. |
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