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Verplegungspauschale soll gestrichen werden
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Autor |
Nachricht |
Gast
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Verfasst am: Mi 11. Mai. 2005, 19:47 Uhr Titel: Verplegungspauschale soll gestrichen werden |
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Hallo,
mein Arbeitgeber hat vor, ab demnächst die Verpflegungspauschale, welche bis dato nach den ges. Bestimmungen gezahlt wurde (6/12/24) komplett zu streichen!
Ist dies rechtlich haltbar und wenn ja warum.
Vielen Dank für die Informationen.
Gruss
A.Naßhan |
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silverlux99 Gast
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Verfasst am: Do 16. Jun. 2005, 9:03 Uhr Titel: Verpflegungsmehraufwand |
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Hallo!
Ob das gesetzlich zulässig ist kann ich nicht wirklich beurteilen. Du hast aber auch die Möglichkeit diese Pauschalen über Deine Einkommsteuererklärung geltend zu machen. Dafür brauchst Du allerdings eine Bescheinigung von Deinem AG wann Du wo und wie lange warst und daß der AG keine Verpflegungsmehraufwendungen erstattet hat. Ich denke, das dürfte Deinem AG mehr arbeit machen, als die Abrechnung der Pauschale (6/12/24). Vielleicht überdenkt er das noch einmal, wenn Du diese Bescheinigung verlangst. |
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