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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Gestzliche Fristen fuer Auslandspauschalen?
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Autor |
Nachricht |
tyson10 OUTDOOR public user
Anmeldedatum: 18.01.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 18. Jan. 2005, 17:32 Uhr Titel: Gestzliche Fristen fuer Auslandspauschalen? |
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hallo zusammen,
ich befinde mich seit laengerem im europaeischen ausland. mein arbeitgeber verweigert nun die verpflegungspauschalen, bei reisen die laenger als 3 monate pro land getaetigt wurden (d .h die ersten 3 monate wurden gezahlt, alles drueber nicht mehr). laut aussage ist dies rechtlich festgelegt und nicht abaenderbar.
kann mir wer sagen, was recht und was nicht recht ist?
vielen dank!
tyson |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Mi 19. Jan. 2005, 10:43 Uhr Titel: |
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Das ist leider korrekt. Es geht dabei um den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Hierzu existiert eine Dreimonatsfrist, ab welcher eine auswärtige Tätigkeitsstätte zu einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte wird.
Laut Definition ist eine Dienstreise eine beruflich bedingte Abwesenheit von der regelmäßgigen Arbeitsstätte. Wird der auswärtige Einsatzort zur regelmäßigen Arbeitsstätte, dann ist es auch keine Dienstreise mehr und deswegen gibt es auch keine Verpflegungs- oder Übernachtungspauschalen.
siehe auch [url=http://www.outdoor-public.de/reisekosten-info-einfuehrung-doc2.php]OUTDOOR public Infocenter[/url] |
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tyson10 OUTDOOR public user
Anmeldedatum: 18.01.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi 19. Jan. 2005, 19:31 Uhr Titel: |
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danke fuer deine antwort.
noch kurze frage: gilt dies auch, wenn die zeitraeume verteilt liegen und nicht an einem stueck?
danke! tyson |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Do 20. Jan. 2005, 9:15 Uhr Titel: |
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Ja. |
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Gast Gast
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Verfasst am: Do 20. Jan. 2005, 22:20 Uhr Titel: |
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Die Zeiträume zwischen den Einsätzen bei einem Einsatzort
(nicht Einsatzland) müssen 4 Wochen am Stück
betragen, damit diese 3 monats Regelung von vorne beginnt.
Dabei darf keine Urlaubs- oder Krankheitszeit dazwischen kommen,
sonst verlängert sich der Zeitraum um die Fehlzeit.
Das heist: auch wenn du 3 Monate im selben Land warst, aber bei verschiedenen Kunden und Einsatzorten kann dein Arbeitgeber die weiterzahlung der Spesen nicht verweigern.
Aber wenn Du zwei Wochen bei einem Eisatzort warst und
dann eine Unterbrechung von einer Woche hattes und dann wieder
bei dem selben Kunden bist läuft diese eine Woche bei der drei- Monatsbetrachung durch.
Sollte die Arbeitsstelle zur regelmäßigen Arbeitsstelle werden,
so ist der Anstellungsvertrag daraufhin zu prüfen,
ob keine ungesetzliche Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.
Ebenso ist die 183 tage Regelung bei den Steuern zu beachten. |
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