 |  |  |  |  |  | Home |  |  |  | News |  |  | | Aktuelle News und Informationen |  |  |  | Informationen |  |  | | Sie müssen Reisekosten abrechnen oder haben damit zu tun? Sie benötigen aktuelle Informationen, Spesensätze u.v.a.m.? Dann sind Sie hier richtig. |  |  |  | Forum |  |  |  | Reiseplanung |  |  | | Hier finden Sie z.B. die Hotelreservierung, den Routenplaner usw. |  |  |  | Produkte |  |  | | Ihre Reisekostenabrechnung für Notebook oder PC? |  |  | | | |

|
Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

|

|
|

|

|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Omike OUTDOOR public companion
Anmeldedatum: 30.12.2004 Beiträge: 16
|
Verfasst am: Fr 31. Dez. 2004, 16:19 Uhr Titel: Fragen |
|
|
ich hab da mal nen paar Fragen:
1. Übernachtungen/Frühstück
1.1 wird das Frühstück extra auf RE ausgewiesen?
1.2 wann kann/muss bzw darf nicht Frühstück berechnen
1.3 ich arbeite auf Nachtschicht zwischen 19.00 und 04.00; also verschlafe ich zu der Frühstückszeit, wie berechnen?
2. Verpf.pauschale Ausland
2.1 Abwesenheit von 8h, 14h, 24h; bzw 40%,80% und 120%. WOVON???
2.2 erster Tag wie letzter Tag?
2.3 Beispiel: Wohn / Arbeitsplatz ca 50 KM von Niederländischer Grenze entfernt.... Einsatz in Niederlande gleich Auslandseinsatz?
3. Verpf.pauschale Inland
3.1 nur von Abwesenheitszeiten abhängig? Oder auch von Entfernungen?
3.2 erster Tag wie letzter Tag?
4. Montageort im Ausland, Hotel jedoch im Inland; in meinem Fall Basel (CH) / Weil am Rhein (BRD) was wie berechnen?
5. Abwesenheitszeiten
5.1 es heisst abwesenheit vom Wohnort ODER Arbeitsplatz WANN WAS, und WARUM???
Grüsse und dank im Voraus für die Beantwortung
Mike  |
|
Nach oben |
|
 |
misu Site Admin
Anmeldedatum: 14.08.2003 Beiträge: 80 Wohnort: Freiburg
|
Verfasst am: Mo 03. Jan. 2005, 16:27 Uhr Titel: |
|
|
Hallo Mike,
viele viele Fragen. Ich hoffe ich kann weiterhelfen.
zu 1.1
Auf der Rechnung wird das Frühstück entweder extra ausgewiesen, ist im Preis enthalten oder ist eben nicht im Preis enthalten.
zu 1.2
Ist das Frühstück ausgewiesen (extra oder inbegriffen) , so muss man es auch berücksichtigen, da es zu den Verpflegungskosten gehört und nicht zu den Übernachtungskosten!
Siehe : [url=http://www.outdoor-public.de/reisekosten-info-einfuehrung-doc8.php]Infocenter - Übernachtung im Inland[/url]
zu. 1.3
Man kann mit einer entsprechenden eigenen Erklärung glaubhaft machen, dass es aus dienstlichen Gründen nicht möglich war, das Frühstück einzunehmen.
zu 2.1
Die Prozentangaben beziehen sich auf die Tagessätze für Verpflegung, die im Bundesreisekostengesetz veröffentlich wurden. Die in OUTDOOR public (Informationszentrum) veröffentlichten Tagessätze für die Vollpauschale brauchen nicht mehr umgerechnet werden.
Die Teilpauschalen mit 40% und 80% beziehen sich auch auf das jeweilige Tagegeld im Bundesreisekostengesetz aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.
[i]Ich würde das nicht ausrechnen wollen. Dazu würde ich dann schon ein Reisekostenprogramm verwenden oder mich hier in OUTDOOR public anmelden und die Reisekostenabrechnung dort machen lassen.[/i]
zu 2.2
Ja. allerdings ist die Auswahl des Landes zu berücksichtigen.
Siehe : [url=http://www.outdoor-public.de/reisekosten-info-einfuehrung-doc7.php]Infocenter - Verpflegung im Ausland[/url]
zu 2.3
Ja
zu 3.1
Ja. Entfernung ist unwichtig.
zu 3.2
Ja
zu 4.
Der (letzte) Tätigkeitsort im Ausland ist die Schweiz. Es gibt also die Verpflegungspauschale für die Schweiz. Hotelkosten wie gewohnt abrechnen.
zu 5.1
Die Abwesenheit ist davon abhängig, wo die Reise beginnt. Das kann von zu Hause sein oder vom Arbeitsplatz.
Fertig. |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|
|
|

|
|
|