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Abzug der Verpflegungskosten-Pauschale
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Autor |
Nachricht |
Scheini Gast
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Verfasst am: Fr 19. Nov. 2004, 15:41 Uhr Titel: Abzug der Verpflegungskosten-Pauschale |
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Hallo, kann mit bitte jemand einen Tipp geben?
Ich bin im Außendienst tätig und habe einen Kunden zum Essen eingeladen, logischerweise nahm auch ich daran teil.
An diesem Tag war ich mehr als 14 Stunden unterwegs, setzte also einen Tages-Spesensatz von 12 € an.
Mein Arbeitgeber hat mir daraufhin aber die 12 € wieder gestrichen mit der Bgründung, ich sei ja mit beim Essen dabei gewesen.
Dass am Spesensatz gestrichen wird, ist mir ja klar, aber gleich der komplette Satz?
Wo kann man nachlesen, wie viel gestrichen werden darf?
Viele Dank für ihre Hilfe!
Scheini |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Di 23. Nov. 2004, 17:01 Uhr Titel: |
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Also wenn es nach den gesetzlichen Reisekostenrichtlinien zur Lohn- und Einkommenssteuer geht, dann ist kein Abzug der Verpflegungspauschalen auf Grund einer Kundenbewirtung vorgesehen. Die sehen allerdings nur vor, welche Beträge steuerfrei erstattet werden dürfen.
Generell kann der Arbeitgeber aber die Reisekosten in eigener Weise erstatten, wenn er nicht durch Tarifvereinbarungen, Arbeitsvertrag o.a. auf eine bestimmte Regelung festgelegt ist. Das gilt auch für die Bewirtungen.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber sich nach diesen Richtlinien richtet will/muss oder eben nicht. Generell richten sich wohl die meisten Firmen nach den Richtlinien mehr oder weniger, da Sie einigermaßen fair sind und der Gesetzgeber selbst interessiert ist, diese jeweils aktuell zu halten.
Das eine Firma die Pauschale komplett kürzt, ist eher selten anzutreffen. Deswegen vielleicht mal in den Arbeitsvertrag schauen. Generell ist es für Geschäftsreisende anzuraten, dass die Behandlung von Reisekosten dort festgelegt sind.
Grüsse |
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